Einen Testament-Vordruck kostenlos zur Hilfe nehmen
Vordrucke gibt es im Internet für viele Probleme und Angelegenheiten. So sind auch kostenlose Beispieltexte für Testamente verfügbar. Dennoch müssen noch die individuellen Regelungen selbst verfasst werden.
Viele Menschen wollen so früh wie möglich ihre Angelegenheiten festhalten und ein Testament formulieren. Doch die meisten wissen dabei nicht genau, wie ein solches richtig aussieht und rechtlich gestaltet werden sollte. Hierzu gibt es im Internet die passenden Vordrucke, die eine rechtlich wirksame Regelung nach dem eigenen Ableben gewährleisten. Somit können auch Erbstreitigkeiten vermieden werden und das eigene Vermögen kommt bei den gewünschten Personen an. Wenn die zu regelnden Sachverhalte jedoch komplexer und umfangreich sind, sollte immer eine rechtliche Beratung aufgesucht werden. Ein Notar oder ein spezialisierter Anwalt kann Hilfestellung bieten, um auch sicherzustellen, dass der Letzte Wille wirklich rechtskräftig wird.
Grundsätzlich kann ein Testament bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verfasst werden. Minderjährige sind allerdings noch auf die Hilfe eines Notars angewiesen. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass das eigene Testament zu hundert Prozent mit der eigenen Hand geschrieben werden sollte, um die Gültigkeit von vornherein zu gewährleisten. Computerdrucke müssen in jedem Fall von einem Notar bestätigt werden.
Bei dem Verfassen des Testaments können vorab einige Beispieltexte aus dem Internet angesehen werden, um nichts falsch zu machen. Vorformulierte Drucke gibt es seltener zum Herunterladen, doch auch die Beispiele zeigen, auf was beim Verfassen geachtet werden sollte. So wird in den meisten Hilfen darauf hingewiesen, dass es zwingend notwendig ist, klar auszudrücken, wer der Erbe ist und was genau er erhalten soll. Eine sogenannte Erbquote kann weitere Streitigkeiten verhindern, beispielsweise können zwei Erben zu gleichen Teilen eingesetzt werden, also erhält jeder von ihnen genau 50 Prozent.
Genauso kann auch angegeben werden, wer nichts erhalten soll, also im Prinzip enterbt wird. Allerdings muss bei Verwandten beachtet werden, dass diese dennoch einen Pflichtteil erhalten, der gesetzlich festgelegt ist. Eine vollständige Enterbung ist also bei näheren Verwandten nicht möglich, nur die Verringerung auf den Pflichtteil kann im Testament geltend gemacht werden. Sind all diese Tipps beachtet, kann bei der Vererbung nichts im Wege stehen.
28.07.2010