Audiosequenzer gibt es oft kostenlos im Internet
Virtuelle Musikinstrumente und Programme können häufig kostenlos aus dem Internet geladen werden – hüten sollte man sich jedoch vor sogenannten "Raubkopien" kommerzieller Programme.
Spezielle Software, mit der sich Musikstücke am PC komponieren und bearbeiten lassen, werden häufig kostenlos als Freeware im Internet angeboten. Die Palette reicht vom Audiosequenzer, den man zum Erstellen von Tonfolgen benötigt, bis hin zu Kompressoren oder virtuellen Mischpulten, mit denen sich verschiedene Aspekte des selbst erstellten Musikstücks beliebig verändern lassen.
Zusätzlich zu den kostenlosen Software-Lösungen gibt es eine ganze Reihe von kostenpflichtigen Musikprogrammen, die teilweise für Hobby-Musiker, teilweise aber auch für den professionellen Einsatz im Studio konzipiert wurden. Werden solche Programme zum Gratis-Download angeboten, dann ist Vorsicht geboten: Es könnte sich um die unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material handeln. Lädt man solche Software beispielsweise in einer Tauschbörse herunter, so läuft man Gefahr, in naher Zukunft von einer Anwaltskanzlei im Auftrag des Herstellers abgemahnt zu werden – hier können Beträge in beträchtlicher Höhe fällig werden. Es empfiehlt sich daher, auf die Nutzung von Download-Portalen zurückzugreifen, die sich auf die Verteilung von Freeware und Demo-Versionen spezialisiert haben. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich abzusichern. Zunächst können solche Seiten dahingehend überprüft werden, ob ein ordentliches Impressum vorliegt. Zusätzlich ist in den meisten Fällen auf der Seite mit dem Download-Link ein Verweis zur Hersteller-Webseite eingetragen – im Zweifelsfall kann man dort nachforschen, ob die Software auch wirklich kostenlos genutzt werden darf.
Wer sich ein urheberrechtlich geschütztes Programm aus einer Tauschbörse besorgt und anschließend Post vom Anwalt bekommen hat, der sollte nicht in Panik geraten. Es ist ratsam, zunächst im Internet nach Rat zu suchen – dort gibt es Foren, in denen sich Betroffene austauschen können. Je nach Höhe des vom Abmahner geforderten Betrags kann sich das Einschalten eines eigenen Rechtsbeistands lohnen.
15.04.2011